Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Fundatis

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 01.10.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fundatis mit den Wirkstoffen Bixlozone und Beflubutamid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 28. September 2026 bis zum 25. Januar 2027festgelegt und ist damit exakt für jeweils 120 Tage erteilt. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 60.000 Liter, und ist damit ausreichend für jeweils etwa 60.000 ha Behandlungsfläche.

 

Fundatis kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in folgenden Kulturen und den jeweils entsprechend festgelegten Indikationen eingesetzt werden:

 

Produkt

Kultur(en)

Indikation

Fundatis

Wintergerste

Lolium spp. (Weidelgras-Arten),

Alopecurus myosuroides (Acker-Fuchsschwanz)

Winterweichweizen

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444