Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Funguran progress
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Funguran progress mit dem Wirkstoff Kupferhydroxid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) vom 23. Mai 2025 zur Behandlung gegen Cercospora beticola in Zuckerrüben erhalten.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 24. Juni 2025 bis zum 21. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 100.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine zweimalige Behandlung von ca. 20.000 ha.
Funguran progress darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Funguran progress |
Kultur(en) | Zuckerrüben |
Schadorganismen | Cercospora beticola |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf im Freiland „bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis“ und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 39 bis BBCH 49 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 2,5 kg/ha in 200 bis 400 Liter/ha. Maximal dürfen 5 kg/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden. Achtung: Bei Behandlungen mit niedriger Dosierung (mit verminderter Wirksamkeit, z.B. im ökologischen Pflanzenbau) kann die Anzahl der Behandlungen erhöht werden, solange die für die Kultur und das Jahr vorgesehene Gesamtaufwandmenge nicht überschritten wird. Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgesetzt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.