Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Harpun
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.03.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Harpun mit dem Wirkstoff Pyriproxyfen eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen und gegen den u.g. Schaderreger wird für die Zeit vom 1. Mai 2026 bis zum 28. August 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 500 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 250 ha bei zwei Behandlungen.
Harpun darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Harpun |
Kultur(en) | Pfirsich (PRNPS) und Aprikose (PRNAR) |
Schadorganismen | Pfirsichwickler (Cydia molesta) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf nach Warndienstaufruf und bis spätestens 21 Tage vor Erntebeginn im Freilandanbau der genannten Kulturen im Entwicklungsbereich des Schadorganismus „Ei bis schlüpfende Larven“ gesprüht werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Behandlungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungsmaßnahmen muss ein Behandlungsabstand von 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,5 Liter/ha und je m Kronenhöhe (max. 1,0 Liter/ha bei 2 m Kronenhöhe) in 250 Liter Wasser/ha je m Kronenhöhe (bei max. 2 m Kronenhöhe). Maximal dürfen 2,0 Liter/ha je Kultur/Jahr eingesetzt werden. Die Wartezeit beträgt exakt 21 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.