Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für HARPUN - Hier: Korrektur

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt HARPUN mit dem Wirkstoff Pyriproxyfen eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit 15. Mai 2026 bis zum 11. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden auf 9.000 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend zur Behandlung von 4.500 ha bei zwei Behandlungen.

 

HARPUN darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

HARPUN

Kultur(en)

Pflaume (PRNDT), Zwetschge (PRNDO), Mirabelle (PRNDS), Reneklode (PRNDI)

Schadorganismen

Pflaumenwickler (Cydia funebrana)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in den genannten Kulturen und gegen den genannten Schaderreger (Ei bis schlüpfende Larven) nach Befallsbeginn nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 71 bis BBCH 87 gesprüht werden. 

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,5 Liter/ha und je m Kronenhöhe (max. 1,0 Liter/ha bei 2 m Kronenhöhe) in 250 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe (bei max. 2 m Kronenhöhe). Maximal darf insgesamt 2,0 Liter/ha je Kultur/Jahr eingesetzt werden.

 

Die Wartezeit wurde auf 21 Tage festgelegt.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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