Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Isonet Z

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Isonet Z mit den Wirkstoffen (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat und (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-ylacetat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen und gegen die genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 20. April 2026 bis zum 17. August 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 69.300 Dispenser begrenzt und ist damit ausreichend für 210 ha Behandlungsfläche.

Isonet Z darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Isonet Z

Kultur(en)

Johannisbeere (RIBRU), Stachelbeere (RIBUC)

Schadorganismen

Johannisbeer-Glasflügler (Synanthedon tipuliformis)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau der o.g. Kulturen vor Flugbeginn des Falterfluges der o.g. Schaderreger und nach Warndienstaufruf ausgebracht werden im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 71. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.Die Aufwandmenge beträgt 330 Dispenser je ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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