Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Kanemite SC in Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.08.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Kanemite SC mit dem Wirkstoff Acequinocyl eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt für die Anwendung gegen Spinnmilben in Hopfen eingesetzt werden.
Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur wird für die Zeit vom 1. August 2025 bis zum 28. November 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 10.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 2.188 ha bei einer Behandlung.
Kanemite SC darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Kanemite SC |
Kultur(en) | Hopfen |
Schadorganismen | Spinnmilben |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf in der o.g. Indikation im Freilandhopfenanbau bei Überschreiten der Bekämpfungsschwellen bzw. nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich von 50% der Gerüsthöhe erreicht bis Volle "Ausdoldung" gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 4,57 Liter/ha in max. 3.300 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 21 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.