Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Karate Zeon
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 30.03.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Karate Zeon mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz gegen Grüne Futterwanze und die Rotbeinige Baumwanze wird für die Zeit vom 25. März 2026 bis zum 22. Juli 2026 erteilt.
Für die Anwendung gegen Grüne Stinkwanze, die Grüne Reiswanze, die Graue Gartenwanze, die Marmorierte Baumwanze und die Beerenwanze wird die Zulassung vom 01. Mai 2026 bis 28. August 2026 erteilt und ist damit jeweils für 120 Tage möglich.
Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 135 Liter begrenzt. Die Menge ist ausreichend um 1.500 ha Apfel und Birne und 300 ha Süß- und Sauerkirschen, Pflaume, Pfirsich und Nektarine zu behandeln.
Karate Zeon darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Karate Zeon |
Kultur(en) | Apfel (MABSD), Birne (PYUCO), Süß- und Sauerkirsche (PRNAV, PRNCE), Pflaume (PRNDT), Pfirsich, Nektarine (PRNPS) |
Schadorganismen | Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus), Rotbeinige Baumwanze (Pentatoma rufipes), Grüne Reiswanze (Nezara viridula), Grüne Stinkwanze (Palomena prasina) Graue Gartenwanze (Rhaphigaster nebulosa), Marmorierte Baumwanze (Halymorpha halys) Beerenwanze (Dolycoris baccarum) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf in den genannten Kulturen gegen Junge Nymphenstadien (L1 bis L3) der genannten Schaderreger gesprüht werden nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart unterschiedlicher Zeitpunkt).
Beim Anwendungszeitpunkt wird wie folgt differenziert Kurz vor der Blüte bis kurz nach der Blüte: Grüne Futterwanze, Rotbeinige Baumwanze Im Sommer (Juni bis August): Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze, Beerenwanze
Im Kulturentwicklungsbereich wird wie folgt differenziert: BBCH 59 – BBCH 72: Grüne Futterwanze, Rotbeinige Baumwanze BBCH 74 – BBCH 85: Grüne Reiswanze, Grüne Stinkwanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze, Beerenwanze
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,0375 Liter/ha und m Kronenhöhe in max. 500 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,075 l/ha (maximal 2 m Kronenhöhe) je Behandlung eingesetzt werden.
Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.