Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Karate Zeon
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.05.2026
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Karate Zeon mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Kartoffel (SOLTU) wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit 30. April 2026 bis zum 27. August erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden auf 2.513 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend zur Behandlung von 33.500 ha.
Karate Zeon darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Karate Zeon |
Kultur(en) | Kartoffel (SOLTU) |
Schadorganismen | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf nach Befallsbeginn gespritzt werden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektorenim Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 20. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,075 Liter/ha in 300 bis 400 Liter Wasser/ha. Bei der Wartezeit beträgt 7 Tage. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.