Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Karate Zeon

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Karate Zeon mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 20. Mai 2026 bis zum 16. September 2026 für 120 Tage erteilt, da entsprechend dem Notfallplan zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und den Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise insektizide Maßnahmen auf den Flächen möglich sein müssen, auf den die bereits erteilte Notfallzulassung für SIVANTO prime nicht genutzt werden kann.

 

Die bundesweit genehmigte Menge wird auf 341 Liter begrenzt, ausreichend zur Behandlung von etwa 250 ha Rebschulfläche, 20 ha Muttergärten, 500 ha Edelreisvermehrungsflächen sowie 1.500 ha Ertragsanlagen.

 

Karate Zeon darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Karate Zeon

Anwendung 1

Kultur(en)

Weinrebe (VITVI), Edelreisanlagen,Ertragsanlagen

Schadorganismen

Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) als Vektor der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in den genannten Kulturen mit dem Verwendungszweck Holzvermehrung der europäischen Reben für Stecklinge der Pfropfreben, Nutzung als Tafel- und Keltertraube (rückstandsrelevant) und gegen den genannten Schaderreger (Larven und Adulte) gespritzt oder gesprüht werden. 

 

Als  Anwendungszeitpunkt wurde der Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 53 (Gescheine gut sichtbar) bis BBCH 81 (Beginn der Reife). Bei nachweislichem Befund der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) im Rahmen des Monitoring, Aufruf über amtliche Rebschutzwarndienste.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 75 ml/ha in 400 bis 800 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeit in Weinrebe wurde auf 7 Tage festgelegt.

Anwendung 2

 

Kultur(en)

Weinrebe (VITVI), Pflanzreben in Rebschulen, Unterlagsreben in Muttergärten

Schadorganismen

Amerikanische Rebzikade (Scaphoideus titanus) als Vektor der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in den genannten Kulturen, mit dem Verwendungszweck Pflanzreben in Rebschulen und Unterlagsreben in Muttergärten sind nicht rückstandsrelevante Pflanzenerzeugnisse gegen den genannten Schaderreger (Larven und Adulte) gespritzt oder gesprüht werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Erzeugung von Pflanzgut welches keine Früchte in den Jahren der Produktion/Behandlung trägt.

 

Als Anwendungszeitpunkt wurde der Zeitraum festgelegt während der Trieb- und Blattentwicklung, bei nachweislichem Befund der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus) im Rahmen des Monitoring, Aufruf über amtliche Rebschutzwarndienste.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 75 ml/ha in 400 bis 800 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeit in Weinrebe wurden auf 7 Tage festgelegt.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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