Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Karate Zeon
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Karate Zeon mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 10. Juni 2026 bis zum 7. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 105 Liter und ist damit ausreichend für etwa 1.400 ha bei zwei Behandlungen.
Karate Zeon danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Karate Zeon |
Kultur(en) | Himbeere (RUBID), Brombeere (RUBFR), Holunder (SAMNI) |
Schadorganismen | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Das Mittel darf gegen den genannten Schaderregers im Freilandanbau von Himbeere (RUBID), Brombeere (RUBFR), Holunder (SAMNI) im Kulturentwicklungsbereich BBCH 85 bis BBCH 87, nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gesprüht werden. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,0375 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,0375 Liter/ha je Behandlung; maximal 0,075 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden. Es gelten folgende Wartezeiten:
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Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderregers im Gewächshausanbau von Himbeere (RUBID), Brombeere (RUBFR) im Kulturentwicklungsbereich BBCH 85 bis BBCH 87, nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf gesprüht werden. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,0375 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,0375 Liter/ha je Behandlung; maximal 0,075 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden. Es gelten folgende Wartezeiten: • Himbeeren und Brombeeren (Gewächshaus): 3 Tage |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.