Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Korit 420 FS

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.12.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Korit 420 FS mit dem Wirkstoff Ziram eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt zur Saatgutbehandlung gegen Vogelfraß in Mais eingesetzt werden.

Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen die genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 12. Januar 2026 bis zum 11. Mai 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.000 Liter begrenzt und ist ausreichend zur Behandlung von ca. 5.715 ha.

Korit 420 FS darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Korit 420 FS

Kultur(en)

Mais

Schadorganismen

Fasan, Rabenkrähe, Taube

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf vor der Saat zur Saatgutbehandlung im Freilandackerbau von Mais eingesetzt werden um Fasan, Rabenkrähe und Taube davon abzuhalten das Saatgut zu schädigen bzw. die jungen Maispflanzen anzupicken.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in der genannten Indikation und für die genannte Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 

Die Aufwandmenge beträgt 87,5 ml/Saatguteinheit (entspricht 0,6 l/100 kg Saatgut). Der maximale Mittelaufwand wurde festgelegt  auf 175 ml/ha (entsprechend maximal 2 Saatgut-Einheiten pro ha, eine Einheit entspricht 50.000 Korn). Für Sortenversuche kann diese Aussaatstärke geringfügig überschritten werden.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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