Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Lumiderm VG im Gemüsebau
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.10.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Lumiderm VG mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt im Freilandanbau für die Anwendung gegen Bohnenfliege (Delia platura) in Buschbohne, Dicke Bohne, Stangenbohne und Erbse eingesetzt werden. Ergänzend dazu darf das Produkt im Rahmen einer weiteren Notfallzulassung auch gegen die Zwiebelfliege (Delia antiqua) in Zwiebeln eingesetzt werden deren Verwendungszweck in der Nutzung als Trockenzwiebel bestimmt ist.
Die Notfallzulassung für den Einsatz gegen Bohnenfliege (Delia platura) in den genannten Kulturen Buschbohne, Dicke Bohne, Stangenbohne und Erbse wird für die Zeit vom 02. Dezember 2025 bis 31. März 2026 für die Behandlung des Saatgutes und vom 15. März 2026 bis zum 12. Juli 2026 zur Aussaat des zuvor behandelten Saatgutes erteilt und ist damit jeweils für 120 Tage möglich. Die Rahmen dieser Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.850 Liter begrenzt und ist damit - bei einer maximalen Aussaatstärke - ausreichend für ca. 6.650 ha Buschbohnen, 344 ha Dicke Bohnen, 130 ha Stangenbohnen, 5.000 ha Mais-Stangenbohnengemisch und 20.000 ha Erbsen.
Eine ergänzende Notfallzulassung ist auf Anwendung gegen Zwiebelfliege in Zwiebeln beschränkt. Diese Zulassung wird für die Zeit vom 03. November 2025 bis 2. März 2026 für die Behandlung des Saatgutes und vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Mai 2026 zur Aussaat des zuvor behandelten Saatgutes für jeweils 120 Tage erteilt. Die im Rahmen dieser Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.200 Liter für die Aussaat von gebeiztem Saatgut auf ca. 15.000 ha begrenzt.
Lumiderm VG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Lumiderm VG |
Kultur(en) | Buschbohne, Dicke Bohne, Stangenbohne und Erbse Zwiebeln (Verwendungszweck Nutzung als Trockenzwiebel) |
Schadorganismen | Bohnenfliege (Delia platura) (in Buschbohne, Dicke Bohne, Stangenbohne und Erbse) Zwiebelfliege (Delia antiqua) (in Zwiebeln) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf vor der Aussaat zur Saatgutbehandlung im Freilandanbau von Buschbohne, Dicke Bohne, Stangenbohne und Erbse im Larvenstadium des genannten Schadorganismus und im jeweiligen Kulturentwicklungsbereich BBCH 00 aufgebracht werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in der genannten Anwendung und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Bei der Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf vor der Aussaat im Freilandanbau zur Saatgutbehandlung von Zwiebeln - deren Nutzung als Trockenzwiebel festgelegt ist - im Larvenstadium des genannten Schadorganismus und im Kulturentwicklungsbereich der Zwiebeln im Stadium BBCH 00 aufgebracht werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in der genannten Anwendung und für die genannte Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 8 ml/100.000 Samen bei maximal 1.000.000 Samen/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.