Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Lumiposa 625 FS

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.04.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Lumiposa 625 FS mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 1. April 2026 bis zum 29. Juli 2026 für die Behandlung des Saatgutes und vom 1. Juni 2026 bis zum 28. September 2026 zur Aussaat des zuvor behandelten Saatgutes erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 16 Liter begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 500 ha.

Lumiposa 625 FS darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Lumiposa 625 FS

Kultur(en)

Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVX)

Schadorganismen

Bohnenfliege (Delia platura)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf in den genannten Kulturen und der genannten Indikation zur Saatgutbehandlung vor der Aussaat im Kulturentwicklungsstadium BBCH 00 zur Saatgutbehandlung vor der Aussaat aufgebracht werden.

 

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.

 

Die Aufwandmenge beträgt 8 ml pro 100.000 Samen. Maximal dürfen 400.000 Samen/ha gesät werden. 

 

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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