Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Lumisena VG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 28.09.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Lumisena VG mit dem Wirkstoff Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. Dezember 2026 bis 30. März 2027 für die Behandlung des Saatgutes und vom 15. März 2027 bis zum 12. Juli 2027 zur Aussaat des zuvor behandelten Saatgutes festgelegt und ist damit exakt für jeweils 120 Tage erteilt. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird auf 121,4 Liter begrenzt, davon 31,4 Liter für die Aussaat von gebeiztem Bohnensaatgut auf 200 ha und 90,0 Liter für die Aussaat von gebeiztem Erbsensaatgut auf 2000 ha.
Lumisena VG kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in folgenden Kulturen und den jeweils entsprechend festgelegten Indikationen eingesetzt werden:
Produkt | Kultur(en) | Indikation |
Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVV) | Auflaufkrankheiten (Pythium Arten (PYTHSP), Peronospora-Arten (PEROSP)) | |
Erbse (PIBST) | Auflaufkrankheiten (Pythium Arten (PYTHSP), Peronospora-Arten (PEROSP)) |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.