Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Lumisena VG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.10.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Lumisena VG mit dem Wirkstoff Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. März 2027 sowie für die Aussaat für die Zeit vom 15. März 2027 bis zum 12. Juli 2027 und damit jeweils für 120 Tage erteilt. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird auf 4.820 Liter begrenzt und ist damit für 119.000 ha Futtererbse möglich.
Lumisena VG kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in der folgenden Kultur und den jeweils entsprechend festgelegten Indikationen eingesetzt werden:
Produkt | Kultur(en) | Indikation |
Futtererbse - (PIBSA) | Falscher Mehltau - (Peronospora viciae) |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Mittel- und Kulturspezifischen Auflagen bei der jeweiligen Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zu den Aufwandmengen, zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise und die Wartezeit.