Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für MaisTer power
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt MaisTer power mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung in Mais (ZEAMX) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit 1. Juni 2026 bis zum 28. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 28.443 Liter begrenzt und damit ausreichend für 18.962 ha bei einer Behandlung.
MaisTer power darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | MaisTer power |
Kultur(en) | Mais (ZEAMX) |
Schadorganismen | Erdmandelgras (Cyperus esculentus) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf in o.g. Kultur und gegen o.g. Schadorganismus als Unterblattanwendung mit Spezialdüsen gespritzt oder gesprüht werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 17 bis BBCH 18.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge wurde wie folgt festgelegt:
Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.