Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Mavrik Vita - hier: Änderungsbescheid

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.04.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass für das Produkt Mavrik Vita mit dem Wirkstoff tau-Fluvalinat im Rahmen der bisherigen Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz ein Änderungsbescheid erstellt wurde.

In der Fassung der Anwendung in der Anlage des Bescheides wird als Endstadium der Kultur statt BBCH 19 das Stadium BBCH 39 festgesetzt. Die Anwendung lautet damit: 

1.

Anwendungsgebiet

 

Schadorganismus/Zweckbestimmung:

Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

 

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:

Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC)

2.

Einsatzgebiet

Ackerbau

3.

Angaben zur sachgerechten Anwendung

 

Anwendungsbereich

Freiland

 

Anwendungszeitpunkt

nach Befallsbeginn

 

Stadium der Kultur

BBCH 12 – BBCH 39

 

Maximale Zahl der Behandlungen

 

- in dieser Anwendung

1

 

- für die Kultur bzw. je Jahr

2

 

- Abstand

mindestens 14 Tage

 

Anwendungstechnik

spritzen

 

Aufwand

0,2 Liter/ha in 200 – 600 Liter Wasser/ha

4.

Wartezeiten:

14 Tage

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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