Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Merpan 80 WDG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.03.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Merpan 80 WDG mit dem Wirkstoff Captan eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Auflaufkrankheiten in Ölkürbis (CUUHY) eingesetzt werden dessen Verwendungszweck der Ölgewinnung und zum Verzehr bestimmt ist.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Auflaufkrankheiten an Ölkürbis-Saatgut (Beizanwendung) wie nachfolgend beschrieben beschränkt. Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen den genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 3. März 2026 bis zum 30. Juni 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 12,5 kg begrenzt und ist damit ausreichend für 1000 ha Aussaatfläche.
Merpan 80 WDG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Merpan 80 WDG |
Kultur(en) | Ölkürbis (CUUHY) mit Verwendungszweck zur Ölgewinnung und zum Verzehr |
Schadorganismen | Auflaufkrankheiten |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf vor der Saat im Kulturentwicklungsbereich BBCH 00 zur Saatgutbehandlung (beizen) von Ölkürbis (CUUHY) dessen Verwendungszweck zur Ölgewinnung und zum Verzehr bestimmt ist aufgebracht werden. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 250 g pro 100 kg Saatgut. Das bedeutet 5 kg Saatgut je ha, entsprechend 12,5 g Produkt/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.