Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Merpan 80 WDG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.03.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Merpan 80 WDG mit dem Wirkstoff Captan eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen und gegen den u.g. Schaderreger wird für die Zeit vom 20. März 2026 bis zum 17. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 3.600 kg begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung für die Behandlung von 1.000 ha im Freiland und 200 ha im geschützten Anbau.
Merpan 80 WDG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Merpan 80 WDG |
Kultur(en) | Erdbeere (FRAAN) |
Schadorganismen | Erdbeeranthraknose (Colletotrichum acutatum) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freiland- und im Gewächshausanbau von Erdbeere (FRAAN) gegen Erdbeeranthraknose (Colletotrichum acutatum) in Ertrags- und Vermehrungsanlagen nach Warndienstaufruf und bis spätestens 21 Tage vor Erntebeginn in den Kulturentwicklungsbereichen BBCH 10–19; BBCH 55–59 und BBCH 71–81 als in Form einer Reihenbehandlung gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Behandlungen festgelegt. Zwischen den einzelnen Behandlungsmaßnahmen muss ein Behandlungsabstand von 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 kg/ha in 1.000 bis 2.000 Liter/ha Wasser. Der maximale Mittelaufwand wurde auf 3 kg/ha begrenzt. Die Wartezeit wurde auf exakt 21 Tage festgelegt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.