Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für MINECTO Gold im Raps

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.07.2025

 

Die Firma Syngenta Agro GmbH informiert heute darüber, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für das Produkt MINECTO Gold mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) zur Bekämpfung des Rapserdflohs in Winterraps ausgesprochen hat.

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen den Rapserdfloh in Winterraps begrenzt und im Zeitraum zwischen dem 14.08.2025 bis 11.12.2025 - und damit exakt 120 Tage -  möglich. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 18.750 kg begrenzt und damit bei einer Behandlung ausreichend für eine Befallsfläche von etwa 100.000 ha Raps. 

MINECTO Gold darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

MINECTO Gold

Kultur(en)

Winterraps

Schadorganismen

Rapserdfloh

Angaben zur sachgerechten Anwendung Einsatz,

Aufwand und 

Wartezeit

Das Mittel darf im Freiland gegen Larven und Adulte des genannten Schaderregers, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf und im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 14 gespritzt werden.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. 

Die Aufwandmenge beträgt 187,5 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

Eine Wartezeit wurde nicht festgelegt.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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