Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Minecto One

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.08.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Minecto One mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt für die Anwendung gegen Japankäfer (Popillia japonica) in Zierpflanzen eingesetzt werden.

 

Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur wird für die Zeit vom 01. August 2025 bis 28. November 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 100 kg begrenzt und ist damit ausreichend für 286 ha.

 

Minecto One darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Minecto One

Kultur(en)

Zierpflanzen

Schadorganismen

Japankäfer (Popillia japonica)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freiland und im Gewächshausanbau der o.g. Kulturen, bei Befall und nach Aufforderung durch die zuständige Pflanzengesundheitskontrolle, zur Bekämpfung der Japankäfer-Imagines Indikation gespritzt oder gesprüht werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 350 g/ha in 300 bis 1.500 Liter Wasser/ha.

Die Festsetzung der Wartezeit „N“ ist in Zierpflanzen ohne Bedeutung.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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