Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für MINECTO ONE für Pflanzkartoffeln erteilt
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 13.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt MINECTO ONE mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Pflanzkartoffeln erhalten hat.
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Pflanzkartoffeln und auf die Zeit zwischen dem 29.04.2025 bis 29.08.2025 begrenzt und damit exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.375 kg begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 9.000 ha Pflanzkartoffeln.
MINECTO ONE darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | MINECTO ONE |
Kultur(en) | Pflanzkartoffeln deren Verwendungszweck zur Pflanzguterzeugung bestimmt ist |
Schadorganismen | Blattläuse als Virusvektoren |
Angaben zur sachgerechten Anwendung Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Freiland, nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 20 bis BBCH 49 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 7 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt: 187,5 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.