Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Minecto One in Pflanzkartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Minecto One mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit 11. Mai 2026 bis 7. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 6.750 kg begrenzt und ist damit ausreichend 18.000 ha Pflanzkartoffeln.
Minecto One darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Minecto One |
Kultur(en) | Kartoffel (SOLTU) zur Pflanzguterzeugung |
Schadorganismen | Blattläuse als Virusvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf in der genannten Kultur, dem genannten Verwendungszweck und gegen den genannten Schaderreger nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle im Kulturentwicklungsbereich BBCH 10 bis BBCH 49 gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge beträgt 187,5 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.