Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Mospilan SG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 27. April 2026 bis zum 24. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 6.000 kg begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für die Behandlung von 20.000 ha.
Mospilan SG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Mospilan SG |
Kultur(en) | Zuckerrübe (BEAVA), Futterrübe (BEAVC) |
Schadorganismen | Blattläuse als Virusvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau der genannten Kultur nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis 39 gegen die genannten Schadorganismen gespritzt werden.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,25 kg/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit beträgt 35 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.