Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Mospilan SG

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.05.2026

 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Kartoffel (SOLTU) wie nachfolgend beschrieben beschränkt. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit 30. April 2026 bis zum 27. August erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden auf 13.400 kg begrenzt. Sie ist ausreichend zur Behandlung von 53.600 ha.

 

Mospilan SG darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Mospilan SG

Kultur(en)

Kartoffel (SOLTU)

Schadorganismen

Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf nach Befallsbeginn gespritzt werden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektorenim Kulturentwicklungsbereich BBCH 40 bis BBCH 85. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,25 kg/ha in 300 bis 400 Liter Wasser/ha. Bei der Wartezeit beträgt 7 Tage.

 

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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