Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Mospilan SG

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Diese Zulassung wird für die Zeit 1. Juni 2026 bis zum 28. September für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.250 kg begrenzt und ist ausreichend um etwa 45.000 ha einmal zu behandeln.

 

Mospilan SG darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Mospilan SG

Kultur(en)

Futtererbse (PIBSA)

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf im Freilandanbau der o.g. Kultur, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 39 bis BBCH 75 gespritzt werden.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt. 

 

Die Aufwandmenge beträgt 250 g/ha in 200-600 l Wasser/ha.

 

Die Wartezeit in Futtererbse beträgt 28 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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