Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Mospilan SG

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 10. Juni 2026 bis zum 7. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 2.100 kg und ist damit ausreichend zur Behandlung von 14.000 ha bei einer einmaligen Anwendung.

 

Mospilan SG danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Mospilan SG

Kultur(en)

Sonnenblume (HELAN)

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in der genannten Kultur gegen den genannten Schaderreger (Larven und Imagines)nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 30 bis BBCH 55 gespritzt werden.

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

Die Aufwandmenge beträgt 150 g/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit wurde auf 28 Tage festgelegt.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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