Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Mospilan SG in Winterraps

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.08.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt für die Anwendung gegen Blattläuse in Winterraps eingesetzt werden.

 

Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur wird für die Zeit vom 14. August 2025 bis zum 11. Dezember 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 20.250 kg begrenzt um 81.000 ha Winterraps zu behandeln.

 

Mospilan SG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Mospilan SG

Kultur(en)

Winterraps

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandanbau von Winterraps zur Bekämpfung von Larven und Imagines von Blattläusen, gespritzt oder gesprüht werden: Der Zeitraum der Anwendung wurde festgelegt auf „Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf“ im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 14 bis BBCH 55.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 250 g/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit beträgt 28 Tage.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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