Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.07.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 29. September 2026 bis zum 26. Januar 2027 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 1.300 Liter und ist damit ausreichend für eine einmalige Behandlung auf 1.000 ha Ertragsflächen und 300 ha Vermehrungsflächen.
Movento SC 100 kann wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Movento SC 100 |
Erdbeere - (FRAAN) | |
Indikation | Erdbeermilbe - (Phytonemus pallidus) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf auf Vermehrungsflächen im Freiland und Gewächshausanbau der genannten Kultur gegen Adulte und Larven der genannten Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich BBCH 93 bis BBCH 97 gespritzt werden. Der genaue Anwendungszeitpunkt ist dabei wie folgt definiert: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome von Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter bis Alte Laubblätter abgestorben Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Behandlungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Behandlungen erfolgen als sog. Reihenbehandlung mit einer 3-Düsengabel Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Anwendung 2
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf auf Ertragsflächen im Freiland und Gewächshausanbau der genannten Kultur gegen Adulte und Larven der genannten Schaderreger im Kulturentwicklungsbereich BBCH 93 bis BBCH 97 gespritzt werden. Der genaue Anwendungszeitpunkt ist dabei wie folgt definiert: Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome von Absterben der alten Laubblätter; Jungblätter senken sich zu Boden; sortentypische Färbung der alten Blätter bis Alte Laubblätter abgestorben. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Behandlungen erfolgen als sog. Reihenbehandlung mit einer 3-Düsengabel. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.