Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.01.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Erdbeermilbe (Phytonemus pallidus) in Erdbeere (Ertrags- und Vermehrungsflächen) eingesetzt werden.
Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen die genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Mai 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 6.000 Liter begrenzt und damit ausreichend für 5.400 ha Ertragsflächen (einmalige Behandlung) und 300 ha Vermehrungsflächen (zweimalige Behandlung).
Movento SC 100 darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Movento SC 100 |
Kultur(en) | Erdbeere (Ertrags- und Vermehrungsflächen) |
Schadorganismen | Erdbeermilbe (Phytonemus pallidus) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf auf Vermehrungsflächen im Freiland und im Gewächshaus eingesetzt werden bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome bis 14 Tage vor der Blüte oder nach der Ernte der Erdbeeren. Als Anwendungszeiträume wurden die Kulturentwicklungsbereiche zwischen BBCH 49 bis BBCH 56 und ab BBCH 89 festgelegt. Das Mittel darf in Form einer sog. Reihenbehandlung mit 3-Düsengabel Anwendungstechnik gespritzt werden. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf auf Ertragsflächen im Freiland und im Gewächshaus eingesetzt werden bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome bis 14 Tage vor der Blüte Als Anwendungszeiträume wurden die Kulturentwicklungsbereiche zwischen BBCH 49 bis BBCH 56 und ab BBCH 89 festgelegt. Das Mittel darf in Form einer sog. Reihenbehandlung mit 3-Düsengabel Anwendungstechnik gespritzt werden. Die maximale Anzahl in dieser Anwendung wurde auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 500 bis 2000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.