Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.03.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen und gegen die genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 5. März 2026 bis zum 2. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 394 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Fläche von 263 ha.
Movento SC 100 darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Movento SC 100 |
Kultur(en) |
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Schadorganismen |
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Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Gemüsepaprika (CPSAN), Aubergine (SOLME) Das Produkt darf im Gewächshausanbau der o.a. Kulturen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 87 gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 4 Behandlungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tage eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 100 bis 1500 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Paprika und Aubergine wurde auf 3 Tage festgelegt. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Tomate (LYPES) Das Produkt darf im Gewächshausanbau der o.a. Kultur bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 87 gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 4 Behandlungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tage eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 100 bis 1500 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Paprika und Aubergine wurde auf 3 Tage festgelegt. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Salat-Arten (NNNSS), Frische Kräuter (NNNKF), Spinat und verwandte Arten (NNNSA) Das Produkt darf im Gewächshausanbau der o.a. Kultur bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 47 gespritzt werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Behandlungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tage eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,72 Liter/ha in 500 bis 1.000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Salat-Arten, frische Kräuter, Spinate und verwandte Arten wurde auf 7 Tage festgelegt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.