Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 22. April 2026 bis zum 19. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 22.500 Liter begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für 5.000 ha bei zwei Behandlungen auf 3 m Kronenhöhe.
Movento SC 100 darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Movento SC 100 |
Kultur(en) | Apfel (MABSD) |
Schadorganismen | Blutlaus (Eriosoma lanigerum) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau der genannten Kultur nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 71 bis 73 gesprüht werden.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Behandlungen festgelegt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,75 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe.
Die Wartezeit beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.