Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit 7. Mai 2026 bis zum 3. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden auf 9.000 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend zur Behandlung einer Anbaufläche von 2.500 ha.
Movento SC 100 darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Movento SC 100 |
Kultur(en) | Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE), Pfirsich (PRNPS), Aprikose (PRNAR), Pflaume (PRNDT) |
Schadorganismen | Schildlaus-Arten |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf in den genannten Kulturen und gegen den genannten Schaderreger (Adulte und Wanderlarven) bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 71 oder ab BBCH 91 gespritzt oder gesprüht werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe.
Die Wartezeit wurde auf 21 Tage festgelegt. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.