Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Movento SC 100

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung in Hopfen (HUMLU) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit 1. Juni 2026 bis zum 28. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge ist auf 28.443 Liter begrenzt und damit ausreichend für 18.962 ha bei einer Behandlung.

 

Movento SC 100 darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Movento SC 100

Kultur(en)

Hopfen (HUMLU)

Schadorganismen

Hopfenblattlaus (Phorodon humuli)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in o.g. Kultur und gegen o.g. Schadorganismus bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen gespritzt oder gesprüht werden im Kulturentwicklungsbereich BBCH 37 bis BBCH 75.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

 

Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2.111 bis 3.333 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeit wurde auf 14 Tage festgelegt.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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