Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Movento SC 100

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.05.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit 7. Mai 2026 bis zum 3. September 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 9.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend 2.500 ha Anbaufläche.

 

Movento SC 100 darf danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Movento SC 100

Kultur(en)

Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE), Pfirsich (PRNPS), Aprikose (PRNAR), Pflaume (PRNDT)

Schadorganismen

Schildlaus-Arten

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in den genannten Kulturen und gegen die genannten Schaderreger (Adulte und Wanderlarven) im Freiland gespritzt oder gesprüht werden bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 71 oder ab BBCH 91.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 Liter Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe.

 

Die Wartezeiten Süßkirsche, Sauerkirsche, Pfirsich, Aprikose, Pflaume und Zwetschge beträgt 21 Tage.

Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444