Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Movento SC 100

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 12. Juni 2026 bis zum 9. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 300 Liter und ist damit ausreichend für ca. 166 ha bei zwei Behandlungen.

 

Movento SC 100 danach wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Movento SC 100

Kultur(en)

Zierpflanzen (NNNZZ)

Ausgenommen:

1. Alstroemeria spp.,

2. Begonia spp.,

3. Cyclamen spp.,

4. Euphorbia spp.,

5. Ficus spp.,

6. Fuchsia spp.,

7. Hedera spp.,

8. Hydrangea spp.,

9. Impatiens spp.,

10. Pelargonium spp.,

11. Populus spp.,

12. Salix spp.,

13. Saintpaulia spp.,

14. Tillia spp.,

15. Quercus frainetto

Schadorganismen

Schildlaus-Arten

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in Freiland- und im Gewächshausanbau von Zierpflanzen bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich BBCH 71 bis BBCH 89 gespritzt werden.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:

  • Pflanzengröße bis 50 cm: 0,75 Liter/ha in 1.000 bis 1.500 Liter/ha Wasser

  • Pflanzengröße über 50 cm: 0,9 Liter/ha in 1.000 bis 1.500 Liter/ha Wasser

 

Die Festsetzung einer Wartezeit „N“ ist ohne Bedeutung.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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