Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 12. Juni 2026 bis zum 9. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 300 Liter und ist damit ausreichend für ca. 166 ha bei zwei Behandlungen.
Movento SC 100 danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Movento SC 100 |
Kultur(en) | Zierpflanzen (NNNZZ) Ausgenommen: 1. Alstroemeria spp., 2. Begonia spp., 3. Cyclamen spp., 4. Euphorbia spp., 5. Ficus spp., 6. Fuchsia spp., 7. Hedera spp., 8. Hydrangea spp., 9. Impatiens spp., 10. Pelargonium spp., 11. Populus spp., 12. Salix spp., 13. Saintpaulia spp., 14. Tillia spp., 15. Quercus frainetto |
Schadorganismen | Schildlaus-Arten |
Das Mittel darf in Freiland- und im Gewächshausanbau von Zierpflanzen bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich BBCH 71 bis BBCH 89 gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
Die Festsetzung einer Wartezeit „N“ ist ohne Bedeutung. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.