Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.07.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 03. Juli 2026 bis zum 30. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 394 Liter und ist damit ausreichend für eine Fläche von 263 ha.
Movento SC 100 kann wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Movento SC 100 |
Gemüsepaprika (CPSAN), Aubergine (SOLME) | |
Schadorganismen | Blattläuse, Weiße Fliege |
Das Mittel darf im Gewächshausanbau der genannten Kulturen gegen den genannten Schaderreger bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 87 gespritzt werden. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 4 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Behandlungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 100 bis 1500 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Paprika und Aubergine beträgt 3 Tage. | |
Kultur(en) | Tomate (LYPES) |
Schadorganismen | Blattläuse, Weiße Fliege, Rostmilbe (Aculops-Arten) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Gewächshausanbau der genannten Kulturen gegen den genannten Schaderreger bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kul-turentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 87 gespritzt werden. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 4 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 4 Behandlungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 100 bis 1500 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Tomate beträgt 3 Tage. |
Kultur(en) | Salat-Arten (NNNSS), Frische Kräuter (NNNKF), Spinat u. verwandte Arten (NNNSA) |
Schadorganismen | Blattläuse |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf im Gewächshausanbau der genannten Kulturen gegen den genannten Schaderreger bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 87 gespritzt werden. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,72 Liter/ha in 500 bis 1.000 l Wasser/ha in 100 bis 1500 l Wasser/ha. Die Wartezeit in Salat-Arten, frische Kräuter, Spinate und verwandte Arten beträgt 7 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.