Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Movento SC 100
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.09.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 12. September 2026 bis zum 9. Januar 2027 und damit exakt für 120 Tage erteilt. Die im Rahmen der Notfallzulassung bundesweit zugelassene Menge wird auf 13.675 Liter begrenzt und ist ausreichend für eine Gesamtfläche von ca. 12.887 ha.
Movento SC 100 kann im Rahmen dieser Notfallzulassung in folgenden Kulturen und Indikationen eingesetzt werden:
Produkt | Kultur(en) | Indikation |
Salat-Arten (NNNSS*), frische Kräuter (NNNKF*) ausgenommen Borretsch; Spinat und verwandte Arten (NNNSA*); Bleichsellerie (APUGD); Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW*), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL*), Hülsengemüse (NNNLG*); | Blattläuse | |
Möhre (DAUCA) | Möhrenwurzellaus (Pemphigus phenax) | |
Blattkohle (NNNKB*), Blumenkohle (NNNKL*) | Blattläuse, Weiße Fliegen | |
Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK*) | Blattläuse, Thrips spp. | |
Kohlrabi (BRSOG) | Blattläuse, Weiße Fliegen, Thrips spp. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.