Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Neudosan Neu
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 04.05.2026
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Neudosan Neu mit dem Wirkstoff Fettsäure-Kaliumsalze eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) in Kartoffel (SOLTU) ökologischer Anbau wie nachfolgend beschrieben beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit 30. April 2026 bis zum 27. August erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die zugelassene Menge wird für die Anwendung gegen Glasflügelzikaden auf 45.000 Liter begrenzt. Sie ist ausreichend zur Behandlung von 1.500 ha.
Neudosan Neu darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Neudosan Neu |
Kultur(en) | Kartoffel (SOLTU) - ökologischer Anbau |
Schadorganismen | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf nach Befallsbeginn gespritzt werden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektorenim Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 19. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 5 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 5 Behandlungen begrenzt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tage eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 6,0 Liter/ha in 400 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.