Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Novodor FC für den ökologischen Anbau von Kartoffeln

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.05.2025

 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Novodor FC mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Kartoffelkäfer im ökologischen Anbau wie nachfolgend beschrieben eingesetzt werden darf. 

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 30. April 2025 bis zum 27. August 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 75.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 6.000 ha Kartoffeln im ökologischen Anbau bei durchschnittlich zweieinhalb Anwendungen.

 

Novodor FC darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Novodor FC

Kultur(en)

Kartoffel (ökologischer Anbau)

Schadorganismen

Kartoffelkäfer

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

 

Das Mittel darf bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven im ökologischen Freilandanbau von Kartoffeln im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 - auch als Unterblattbehandlung - gespritzt werden im Entwicklungsbereich des Schadorganismus L1 bis L4

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde mit jeweils 4 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 5 Tage eingehalten werden. Die Anwendungstechnik wurde mit spritzen oder sprühen bestimmt. Die Aufwandmenge beträgt 5,0 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich für die beantragte Kultur im Freiland.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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