Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Orondis Evo im Gewächshaus
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.09.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Orondis Evo mit den Wirkstoffen Azoxystrobin und Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Damit darf das Produkt im Gewächshaus für die Anwendung gegen Falsche Mehltaupilze (Pseudoperonospora cubensis) in Gurke eingesetzt werden.
Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen wird für die Zeit vom 25. September 2025 bis zum 22. Januar 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 90 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur zweimaligen Behandlung von 45 ha.
Orondis Evo darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Orondis Evo |
Kultur(en) | Gurke |
Schadorganismen | Falsche Mehltaupilze (Pseudoperonospora cubensis) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Gewächshaus von Gurke gespritzt werden bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 12 bis BBCH 89. Die maximale Anzahl der Behandlungen in der genannten Anwendung und für die genannte Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Dabei wurde ein Abstand zwischen den Behandlungen von 7 Tagen festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 200-800 l Wasser/ha. Bei der Wartezeit beträgt 3 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.