Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Orondis Evo im Gewächshaus

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.07.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Orondis Evo mit den Wirkstoffen Azoxystrobin und Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 13. Juli 2026 bis zum 9. November 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 180 Liter und ist damit ausreichend zur Behandlung von 90 ha.

 

Orondis Evo kann wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Orondis Evo

Kultur(en)

Tomate (LYPES)

Schadorganismen

Kraut- und Braunfäule - (Phytophthora infestans)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf im Gewächshausanbau der genannten Kultur gegen den genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 12 bis BBCH 89 gespritzt werden.

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss eine Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

 

Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 200 bis - 800 Liter Wasser/ha. Der maximaler Mittelaufwand wurde auf 2,0 Liter/ha festgelegt

 

Die Wartezeit beträgt 3 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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