Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Orondis Vip
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 29.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Orondis Vipmit den Wirkstoffen Metalaxyl-M und Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 22. April 2026 bis zum 19. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 6.300 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Anwendung auf 6.300 ha.
Im Rahmen der Notfallzulassung darf Orondis Vip wie folgt eingesetzt werden:
Schadorganismus Zweckbestimmung | Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte | Verwendungszweck |
Falscher Mehltau (Bremia lactucae) | Salat-Arten (NNNSS), ausgenommen Eissalat |
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Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Spinat und verwandte Arten (NNNSA), ausgenommen Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) |
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Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Hülsengemüse (NNNLG), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL), Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW) | Nutzung als Baby-Leaf-Salat |
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) | Blumenkohle (NNNKL), Kopfkohle (NNNKK) ausgenommen Rosenkohl, Kohlrabi (BRSOG) |
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Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche Angaben zu den neu benannten Anwendungsgebieten, alle Kennzeichnungsauflagen zu den Angaben zur sachgerechten Anwendung, zu Aufwandmengen und Wartezeiten sowie sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.