Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Orondis Vip
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 02.07.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Orondis Vip mit den Wirkstoffen Metalaxyl-M und Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 01. Juli 2026 bis zum 28. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 600 Liter und ist damit ausreichend zur Anwendung auf 600 ha.
Orondis Vip kann wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Orondis Vip |
Speisezwiebel (ALLCE) mit Verwendungszweck Nutzung als Bundzwiebel (NPZBX) | |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Peronospora destructor) |
Das Mittel darf im Freilandanbau der genannten Kulturen gegen den genannten Schaderreger bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 12 gespritzt werden.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den einzelnen Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 12 bis 14 Tagen eingehalten werden.
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha pro Anwendung. Der maximaler Aufwand wurde auf 1,0 Liter/ha festgelegt.
Die Wartezeit in Speisezwiebeln mit der Verwendung als Bundzwiebeln beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.