Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für Pirimor G

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Dicke Bohne, Erbse und Markerbse erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 06. Mai 2025 bis zum 02. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung für 12.250 ha bei einer Behandlung.
Pirimor G darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Pirimor G |
Kultur(en) | Dicke Bohne, Erbse, Markerbse |
Schadorganismen | Blattläuse als Virusvektoren |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf in Dicke Bohne, Erbse deren Verwendungszweck als Frischgemüse bestimmt ist nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf und im Kulturentwicklungsbereich bis BBCH 69 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt. Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:
Die Wartezeit ist in beiden Kulturen gleich und beträgt jeweils 7 Tage. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit
| Das Mittel darf in Markerbse deren Verwendungszweck der Saatgutvermehrung dient nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf und im Kulturentwicklungsbereich bis BBCH 69 gespritzt werden. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt. Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:
Die Wartezeit ist in beiden Kulturen gleich und beträgt jeweils 7 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.