Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pirimor G

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.01.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Blattläuse in Salate eingesetzt werden.

 

Die Zulassung für den Einsatz in der genannten Kultur und gegen die genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 129. Januar 2026 bis zum 28. Mai 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 50 kg begrenzt und damit ausreichend bei zwei Behandlungen ausreichend für ca. 83 ha.

 

Pirimor G darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Pirimor G

Kultur(en)

Salate

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshaus im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 19 bis 49 der o.a. Kultur eingesetzt werden nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf.

Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 10 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge  beträgt 0,3 kg/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha.

Die Wartezeit „F“ wurde für Salate (Gewächshaus) auf 14 Tage festgelegt.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444