Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pirimor G

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 10.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat. Im Rahmen dieser Notfallzulassung darf das genannte Produkt gegen Blattläuse in Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA), Melone (CUMME), Stangenbohne (PHSVX) und Gemüsepaprika (CPSAN) eingesetzt werden.

 

Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen und gegen die genannten Schaderreger wird für die Zeit vom 5. März 2026 bis zum 2. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 400 kg begrenzt und ist damit bei ein bis drei Behandlungen (je nach Kultur) ausreichend für ca. 455 ha.

 

Pirimor G darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Pirimor G

Kultur(en)

Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA), Melone (CUMME), Stangenbohne (PHSVX) und Gemüsepaprika (CPSAN)

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im   Gewächshausanbau von Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA) und Melone (CUMME) nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden.

Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:

Pflanzengröße bis 50 cm:

•           250 g/ha in 600 Liter/ha Wasser

Pflanzengröße 50 bis 125 cm:

•           375 g/ha in 900 Liter/ha Wasser

Pflanzengröße über 125 cm:

•           500 g/ha in 1.200 Liter/ha Wasser

Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendung festgelegt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von 8 bis 10 Tage eingehalten werden. Die Wartezeit in Aubergine, Tomate, Gurke und Melone beträgt 3 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshausanbau von Stangenbohne (PHSVX) nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden.

Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:

Pflanzengröße bis 50 cm:

  • 250 g/ha in 600 Liter/ha Wasser

Pflanzengröße 50 bis 125 cm:

  • 375 g/ha in 900 Liter/ha Wasser

Pflanzengröße über 125 cm:

  • 500 g/ha in 1.200 Liter/ha Wasser

Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Wartezeit in Stangenbohne beträgt 3 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshausanbau von Gemüsepaprika (CPSAN) nach Überschreiten von Bekämpfungsschwellen oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden.

Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:

Pflanzengröße bis 50 cm:

  • 250 g/ha in 600 l/ha Wasser

Pflanzengröße 50 bis 125 cm:

  • 375 g/ha in 900 l/ha Wasser

Pflanzengröße über 125 cm:

  • 500 g/ha in 1.200 l/ha Wasser

Die maximale Anzahl in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den einzelne Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

Die Wartezeit in Paprika beträgt 3 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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