Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pirimor G

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.03.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung für den Einsatz in den genannten Kulturen und gegen den u.g. Schaderreger wird für die Zeit vom 01. April 2026 bis zum 29. Juli 2026 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wurde auf 6.000 kg begrenzt und ist damit ausreichend für eine einmalige Behandlung auf 20.000 ha.

 

Pirimor G darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Pirimor G

Kultur(en)

Zuckerrübe (BEAVA)

Schadorganismen

Blattläuse als Virusvektoren

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 39 gespritzt werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,3 kg/ha in 200 – 400 Liter Wasser/ha. Der maximale Mittelaufwand wurde auf 3 kg/ha begrenzt.

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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