Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pirimor G
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 07.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 1. April 2026 bis zum 29. Juli 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 300 kg begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für ca. 800 ha bei einer mittleren Pflanzengröße und einer Behandlung.
Pirimor G darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Pirimor G |
Kultur(en) | Zierpflanzen (NNNZZ) |
Schadorganismen | Blattläuse |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf in den genannten Kulturen und der genannten Indikation im Zierpflanzenbau im Gewächshaus bei Befall oder nach Warndienstaufruf gespritzt werden.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.
Bei der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:
in 200 bis 600 Liter Wasser/ha
Die Wartezeit „N“ ist ohne Bedeutung. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.