Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung für Pirimor G
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.04.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Pirimor G mit dem Wirkstoff Pirimicarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung für den Einsatz wird für die Zeit vom 27. April 2026 bis zum 24. August 2026 erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf insgesamt 1.500 kg begrenzt. Die Menge ist damit ausreichend für 5.000 ha bei einer Behandlung.
Pirimor G darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Pirimor G |
Kultur(en) | Möhre (DAUCA) |
Schadorganismen | Blattläuse |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau der genannten Kultur bei sichtbarem Befall, nach Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 10 bis 49 gegen die genannten Schadorganismen gespritzt werden.
Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung, für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Behandlung festgelegt.
Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,3 kg/ha in 200 bis 600 Liter Wasser/ha.
Die Wartezeit beträgt 7 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.